DAITEM BEKA
Branderkennungsanlage (BEKA)
Hausalarmanlage (HAA)
Brandwarnanlage (BWA)
nach DIN VDE V 0826-2

HEIMTEK Sicherheitstechnik ist seit Jahren aktiv im Bereich des Brandschutzes.

 

Dazu nutzen wir die DAITEM BEKA Branderkennungsanlage für die Sicherung z.B. von:

  • Kindertagesstätten
  • Beherbergungsstätten
  • Büro- und Industriegebäuden
  • weitere Sonderbauten ohne Auflage für eine BMA nach DIN 14675

 

Mit einer Branderkennungsanlage oder Hausalarmanlage (HAA) schützen wir so Ihr Objekt und deren Nutzer vor Brandgefahren. Die Installation der Branderkennungsanalge erfolgt schnell und frei von Schmutz. Gegenüber Brandmeldeanlagen sind dabei deutliche Kosteneinsparungen möglich.

 

FUNK-Branderkennungsanlage DAITEM BEKA

  • Zentrale mit für 64 oder 128 Melder
  • Erweiterung mittels Relaisstationen (Funkverstärker)
  • verschiedene Funk- Rauch- und Wärmemelder
  • Funk-Druckknopfmelder
  • Funk-Sirenen
  • Technik nach EN-54
  • ca. 30 - 40% geringe Anschaffungskosten als eine klassische BMA nach DIN 14675

 

Broschüre DAITEM BEKA

Normative Hintergründe:

In vielen Gebäuden werden Gefahrenmeldeanlagen (GMA) zum Brandschutz eingesetzt. Dazu gibt es für eine grosse Anzahl von Gebäudetypen und deren Nutzung über die Landesbauordnungen (z.B. BauO NRW) und Sonderbauverordnung (SBauVO) Vorgaben, welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen.

 

So kommen in Betracht:

  • Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675, DIN VDE 0833-2, EN-54
  • Rauch- und Wärmeabzugs-Anlagen (RWA) nach DIN 18232, DIN EN 12102-2
  • Rauchmelder nach DIN 14676 und DIN 14604

 

Dabei gab es in der Vergangenheit eine große Lücke zwischen der Einbringung von Brandmeldeanlagen (BMA nach DIN 14675) mit Aufschaltung zur Feuerwehr und der Einbringung von Rauchmeldern. Eine BMA inkl. direkter Aufschaltung zur Feuerwehr stellt für viele Objekte ein zu hoch angesetzes Mittel im Sinne der Zielerreichung dar, während z.B. vernetzte Rauchmelder u.a. mangels einer selbsttätigen Funktionsüberwachung regelmäßig als nicht ausreichend angesehen werden müssen.

 

Da, wo die Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften keine klare Vorgaben geben, müßen zudem häufig Einzelentscheidungen durch die Baubehörden nach Ermessen getroffen werden, in welchem Umfang brandschutztechnische Maßnahmen realisiert werden müssen.

 

Betroffen sind davon vor allem Gebäude wie:

  • Kindergärten, Kindertagesstätten
  • Beherbergungsstätten, Hotels und Heime bis 60 Betten
  • Versammlungsstätten bis 1.000 m²
  • Verkaufsstätten bis 2.000 m²
  • Bürogebäude
  • Arztpraxen

 

Eine neue Norm (DIN VDE V 0826-2) schließt diese Lücke und gibt klare Vorgaben, welche Anlagentechnik verbaut werden soll. Wir bauen seit Jahren Brandwarnanlagen (BWA) und Hausalarmanlagen (HAA) für derartige Objekte und kennen uns mit den Besonderheiten bestens aus. Gerne beraten wir Sie.

Installation einer DAITEM BEKA in einem Bürokomplex

 

Referenzen

Bezirksregierung Münster

Branderkennungsanlagen und Hausalarmanalgen an verschiedenen Standorten.

 

EVONIK

Standort Marl

BEKA für grossen Bürokomplex.

 

CMS Cash Management Systems

Standort Bottrop

 

Bürogebäude

Standort Krefeld

 

Sportstation

Standort Bottrop

BEKA für Fittnesscenter.

 

Factory

Standort Bottrop

Branderkennungsanlage für Gastronomiebetrieb.

 

Graf Recke Stiftung

Branderkennungsanlagen an verschiedenen Standorten.

Darunter ein Kinderheim und eine Schule.

 

Pure Spa

Standort Bottrop

Hausalarmanlage für Wellness-Paradies.

 

Wir beraten zur DAITEM BEKA

Haben auch Sie eine bauaufsichtliche Auflage für eine Brandwarnanlage oder möchten Ihr Objekt und die Nutzer des Objektes freiwillig vor Brandgefahren schützen?

 

Dann fragen Sie einen Beratungstermin an.

 

In unserem Showroom in Oberhausen haben wir eine DAITEM BEKA funktionsbereit aufgebaut und können Ihnen das Produkt ausführlich erklären.

 

Rufen Sie uns an: 0208 - 777 0850

Termine nach Vereinbarung!

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Kontakt

HEIMTEK - Sicherheitstechnik

Dipl. Ing. Stefan Brandt

 

Tel: 0208  777 0850

Mob: 0152 53595770

Email: info@heimtek.de

 

Showroom:

Rothebuschstr. 111

46117 Oberhausen

Termine nach Vereinbarung

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